Diese Besonderheiten sind bei einer geerbten Immobilie zu beachten

Jeder Zweite in Deutschland erwartet, Erbe einer Immobilie zu werden. Was aber mit der Immobilie geschehen soll, darüber machen sich die meisten erst Gedanken, wenn es so weit ist.

Wie funktioniert das Erben einer Immobilie?

Prinzipiell kann jeder selbst im Testament festlegen, wer wie viel erben soll. Häufig ist es aber so, dass gar kein Testament vorliegt. In solchen Fällen greift die gesetzliche Erbfolge. Dieser zufolge erben die Angehörigen nach dem Verwandtschaftsgrad.

Das sogenannte Parentelsystem gibt an, welche Angehörige der ersten, zweiten und dritten Ordnung angehören. So gehören der Partner oder die Partnerin, die Kinder und die Enkelkinder des Erblassers zur ersten Ordnung. Zur zweiten Ordnung gehören Geschwister, Neffen, Nichten und die Eltern. Auf dem letzten Platz der Rangfolge sind Großeltern, Cousins und Cousinen sowie Onkel und Tanten aufgeführt.

Wenn die Immobilie das Erbe istWas muss beim Erbe beachtet werden?

Das Erbe in Form einer Immobilie ist steuerpflichtig. Wie viel Sie an den Staat abgegeben müssen, hängt von dem Wert der Immobilie ab. Genauso wichtig ist der Verwandtschaftsgrad des oder der Erben. Gehören Sie in die erste Ordnung der gesetzlichen Rangfolge, so fällt die Erbschaftssteuer deutlich geringer aus, als wenn Sie ein Verwandter dritter Ordnung sind. Nicht jedes Erbe muss Steuern für den Staat abwerfen. Es gibt Freibeträge, die bei Ehepartnern 500.000 EUR, bei Kindern 400.000 EUR, bei Enkeln 200.000 EUR und bei Geschwistern sowie bei allen anderen Erben 20.000 EUR beträgt.

Wann es sich lohnt, die Immobilie zu behalten und wann nicht

Viele Erben stellen sich die Frage, ob sie das geerbte Haus selber bewohnen, vermieten oder verkaufen sollen. Aus wirtschaftlicher Sicht, ist es besser für Sie die Immobilie zu verkaufen. Hohe Steuern können eine wahre Belastung für die Erben bedeuten. Das heißt aber nicht, dass der Verkauf die einzige Lösung ist. Es besteht die Möglichkeit, die Steuerpflicht streichen zu lassen, wenn die verstorbene Person bis zuletzt in der Immobilie gewohnt hat und Sie sich dazu entschließen, mindestens 10 Jahre lang selbst in der maximal 200qm großen Immobilie zu bleiben.

Der Hausverkauf bei einer Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen Anspruch auf das Erbe haben, also eine Erbengemeinschaft besteht, kann der Verkauf des Hauses zu einigen Konflikten führen, aber auch einige aus dem Weg räumen. Die erzielte Verkaufssumme kann gerecht zwischen allen Beteiligten aufgeteilt werden. Die Entscheidung, wie mit dem Erbe zu verfahren ist, muss unter allen Miterben einstimmig sein. Es kommt allerdings vor, dass einer der Erben das Haus ganz für sich behalten möchte. In solchen Fällen werden die anderen Erben entschädigt.