Ohne Energieausweis geht gar nichts
Wie ist es mit der Energieeffizienz eines Hauses bestellt? Ist es ein regelrechter Energiefresser oder sparsam? Der Energieausweis zeigt steckbriefartig, wie es um den Energiestandard eines Wohngebäudes steht. Die Vorgaben zu diesem Energieausweis sind in der Energiesparverordnung von 2014 geregelt. Insbesondere beim Kauf einer neuen Immobilie ist der Energieausweis für Interessenten eine wertvolle Orientierungshilfe.
Wie lautet die Energiesparverordnung?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bestimmte Mindestanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf eines Gebäudes vor. Am 1. Mai 2014 trat eine Novelle in Kraft nach der für neue Häuser noch härtere Effizienzstandards gelten. Teil dieser Novelle ist auch der Energieausweis.
Was steht im Energieausweis?
Der Ausweis zeigt, ob ein Haus zu viel Heizenergie verschwendet oder aber sparsam ist. Dazu ist oben auf dem Ausweis eine farbige Skala zu sehen. Ist das Haus im roten Bereich sind Energieverbrauch und Sanierungsbedarf hoch. Der grüne Bereich steht für einen niedrigen Energieverbrauch. Zusätzlich zu der Farbskala werden die Gebäude in Effizienzklassen eingeteilt. A+ steht für einen niedrigen, H für einen hohen Energiebedarf.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Ausweisen. Der Verbrauchsausweis enthält Angaben der Bewohner über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser. Er ist daher auch abhängig vom jeweiligen Nutzungsverhalten, was das Ergebnis verfälschen kann. Für den Bedarfsausweis dagegen werden das Haus und seine Bausubstanz und Energieeffizienz genau untersucht. Dazu gehört etwa der Zustand von Fenstern, Wänden und Dach. Beide Ausweisvarianten sind zehn Jahre lang gültig.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Es hängt vom Baujahr und der Größe eines Hauses ab, ob und welche Ausweisart Hausbesitzer benötigen. Für Häuser, die unter Denkmalschutz stehen ist kein Energieausweis nötig. Verpflichtend ist der Ausweis aber generell wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Schon bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden. Auch vor einer geplanten Sanierung muss ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn bei der Sanierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs für das gesamte Haus erfolgt.
Woher bekommt man den Energieausweis?
Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – nur Personen mit bestimmten Qualifikationen dürfen den Ausweis erstellen. Dazu gehören Fachkräfte wie Ingenieure, Architekten oder auch Handwerker). Die EnEV enthält eine genaue Aufzählung der Voraussetzungen. Die Suche ist aber oft nicht leicht, da es keine vollständige Liste mit allen zugelassenen Ausstellern gibt.
Eine empfehlenswerte Datenbank mit Energieberatern ist die Energieeffizienz-Expertenliste (Link: https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/) für Bundesförderprogramme. Die hier aufgelisteten Personen werden regelmäßig auf ihre Qualifikation überprüft und dürfen auch Sachverständigenbestätigungen für etwaige KfW-Fördermittel für Modernisierungen ausstellen.
Ein Verbrauchsausweis ist aus nachvollziehbaren Gründen recht kostengünstig. Sie werden schon für unter 100 Euro angeboten, da der Aufwand für die Datenerhebung nur gering ist. Allerdings ist auch die Aussagekraft nicht so hoch. Bedarfsausweise kosten – abhängig von der Gebäudegröße – mehrere hundert Euro.
Vorteile des Ausweises beim Immobilienverkauf
Ein Energieausweis hat für Mieter und potenzielle Immobilienkäufer natürlich erhebliche Vorteile. Man kann sich bereits vorab eine genaue Vorstellung von den anfallenden Energiekosten und eventuell nötigen Sanierungen machen. Doch auch für Eigentümer kann der Ausweis ein Vorteil sein. Ist das Haus energietechnisch in einem guten Zustand, so ist das eine optimale Ausgangslage für Preisverhandlungen. Zudem erhalten Gebäudebesitzer durch den Ausweis rechtzeitig Informationen über eventuell nötige Modernisierungen.