Immobilie mit Makler verkaufen
In Zeiten hoher Immobiliennachfrage und eines knappen Angebotes glauben viele Immobilienbesitzer, auf einen Makler verzichten zu können, wenn sie ihr Objekt veräußern wollen. Doch die Erwartung, das Haus oder die Wohnung verkaufe sich praktisch von selbst, erweist sich oft als Illusion, ebenso die Hoffnung, beim Wegfall der Maklercourtage lasse sich ein besserer Preis erzielen.
Ein professioneller Makler kann Ihnen beim Verkauf viel Zeit sparen und Arbeit abnehmen. Denn auch bei guter Marktlage müssen Sie damit rechnen, dass der Verkaufsprozess einige Monate dauert. Das ergibt sich schon aus den rechtlichen Regelungen zur Immobilienübertragung.
Aber auch die Schaltung von Anzeigen, die Exposé-Erstellung, das Besichtigungsmanagement und die Interessentenauswahl nehmen Sie erheblich in Anspruch, wenn Sie den Verkauf selbst durchführen. Ein Makler entlastet Sie, weil er diese Aufgaben übernimmt und sie – dank seiner Erfahrung – vielfach effizienter erledigt, als Sie dazu in der Lage sind.
Warum sich ein Makler trotz Courtage rechnen kann
Als Immobilien-Profi verfügt er außerdem über vertiefte Marktkenntnisse und weiß, was Ihr Objekt wert ist. Er unterstützt Sie bei der Entwicklung einer realistischen Kaufpreisforderung, bei der Sie einen am Markt durchsetzbaren Preis festlegen, aber trotzdem nicht unter Wert verkaufen. Alleine dieser Mehrwert der „fundierten Markteinschätzung“ wiegt die Maklercourtage oft mehr als auf.
Bei der Höhe und der Zahlung der Maklercourtage gibt es regional unterschiedliche Handelsbräuche. Zum Teil teilen sich Verkäufer und Käufer die Courtage, zum Teil trägt sie der Käufer alleine. Letztlich ist das eine Vereinbarungssache zwischen Auftraggeber und Makler.
Der Maklerauftrag – diese Optionen haben Sie
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, einen Immobilienmakler zu beauftragen:
- Der Allgemeinauftrag: Damit räumen Sie dem Makler ganz allgemein das Recht ein, Ihr Objekt zu vermarkten. Sie können daneben selbst die Vermarktung weiter betreiben oder auch noch andere Immobilienmakler beauftragen. Der Allgemeinauftrag verpflichtet Sie am wenigsten, dafür müssen Sie davon ausgehen, dass Ihr Auftragnehmer nicht allzu große Anstrengungen unternimmt, da er nicht weiß, ob er im Erfolgsfall auch zum Zuge kommt.
- Der Alleinauftrag: Hier gewähren Sie dem Makler ein exklusives Vermarktungsrecht im Verhältnis zu anderen Maklern. Sie können aber auch in diesem Fall den Verkauf selbst weiter betreiben. Die Motivation des Maklers, aktiv für Sie tätig zu werden, ist beim Alleinauftrag schon größer als beim Allgemeinauftrag, allerdings kann er auch hier nicht sicher sein, die Maklercourtage zu erhalten, selbst wenn er einen Käufer gefunden hat.
- Der qualifizierte Alleinauftrag: Dieser Auftrag ist die exklusivste Form der Beauftragung. Hier verzichten Sie auch verbindlich auf die Eigenvermarktung. Interessenten, die sich bei Ihnen melden, müssen Sie an den Makler verweisen. Die Vermarkungsmotivation ist bei dieser Beauftragungsform am größten. Sie können Sie zusätzlich erhöhen, wenn Sie den qualifizierten Alleinauftrag zeitlich befristen – zum Beispiel auf sechs Monate.
Den richtigen Makler finden
Die Berufsbezeichnung „Immobilienmakler“ ist gesetzlich nicht geschützt. Bei der Maklerauswahl sollten Sie daher nicht nur auf Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Immobilienkaufmann) und die Mitgliedschaft in einschlägigen Berufsverbänden (IVD – Immobilienverband Deutschland, BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft) achten. Auch nachgewiesene Erfahrung und erfolgreiche Vermittlung zählen. Ein guter Makler zeichnet sich außerdem durch Transparenz und klare Preisgestaltung aus. Last but not least sollte auch die Chemie zwischen Ihnen stimmen.