Sanierungsmaßnahmen vor dem Verkauf
Bei einer Altbausanierung geht es um die funktionale Wiederherstellung der Baubustanz. Dabei zwischen technischer und baulicher Korrektur des baulichen Zustandes unterschieden. Bei einer kosmetischen Sanierung wir die Fassade erneuert. Bei der Werterhaltung wird auch die Kernsanierung mit einbezogen. Damit wird die Werterhaltung der Immobilie gesichert.
Wurde die Immobilie vor 1945 erbaut und das Bauwerk wird von Grund auf erneuert, wird eine Altbausanierung durchgeführt.
Die Energieeinsparverordnung als Grundlage von Sanierungsmaßnahmen
Je nach Allgemeinzustand des Gebäudes sind verschiedene Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die Fassadensanierung wird unter Gesichtspunkten wie Winddichte, Luftdichte, Schalldämmung, Dämmung von Feuchtigkeit, Belichtung, Lüftung und Feuersicherheit beurteilt. Das BGB §555b gibt die Maßnahmen vor, die unter das Mietrecht fallen.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Energieersparnis. Im privaten Bereich ist in der EnEV (Energieeinsparverordnung) vorgeschrieben, was unter dem Begriff Altbausanierung zu beachten ist. Die Anforderungen bestehen für Häuser, die vor dem 01.02.2002 fertig gestellt wurden, oder solche, die der ehemalige Besitzer bereits vor 2002 als Wohnraum genutzt hat. Häuser, die nach dem 01.02.02 fertig gestellt wurden, bzw. in diesem Zeitraum den Eigentümer wechselten, fallen unter die (EnEV) Energieeinsparverordnung. Dabei muss beachtet werden, dass Immobilien die nach dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden, schon gewissen (EnEV) unterliegen. Die Renovierungsarbeiten sind in diesem Fall für den Käufer geringer.
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden vorgeschrieben: Dämmung der Kellerdecke, Abgleich und Austausch von Heizungen die Hydraulik betreffend, Austausch von Fenstern inklusive der Fassadendämmung. Auch die Leitungen in Räumen ohne Heizung (Heizungs- und Warmwasserrohre) und die entsprechenden Armaturen müssen gedämmt sein. Der neue Eigentümer sollte wissen, dass diese Nachrüstungen und Sanierungen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Hauskauf nötig sind.
2007 hat der Bund eine neue/ erweiterte Energieeinsparverordnung verabschiedet. Die Neufassung trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Viele Regelungen wurden unverändert übernommen und nur wenige Details leicht verändert. 2009 wurde außerdem eine Änderung in der Energieeinspar- und Heizkostenverordnung vorgenommen, um den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf um etwa 30% zu senken.
Die Vor- und Nachteile einer Sanierung vor dem Verkauf
Ob ich eine Immobilie vor dem Hausverkauf saniere, hängt davon ab welchen Kaufpreis ich erhalten will. Ein Haus ohne Sanierung ist meistens schwerer zu verkaufen. Ein Tipp, ein top saniertes Haus überzeugt den Kaufinteressenten von der Optik meist schon mehr. In diesem Fall hat der Verkäufer viele positive Argumente aufzuzählen. Ist mir Geld nicht so wichtig und ich will das Haus schnell verkaufen, kann ich nur noch mit dem geringen Kaufpreis des Hauses locken. Ein gut informierter Käufer wird allerdings nach dem finanziellen Aufwand der Sanierung fragen.
Welche Sanierungsarbeiten können anfallen? Wie hoch sind die Kosten?
Bei einer umfangreichen Sanierung einer Immobilie sollte man, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen, die Notwendigkeit folgender Sanierungsmaßnahmen abwägen: Keller, Heizungsbau, Sanitäranlagen, Elektroinstallation, Treppenbau, Tischlerarbeiten, Zimmerer, Estrich/Boden, Mauerarbeiten, Malerarbeiten, Balkone, Fassaden, Dacharbeiten, Lehmbau und Trockenbau.
Nachfolgend sehen Sie die Kosten einer Sanierung für ein 140 Quadratmeter großes Haus.
- Aufsparrendämmung 15.000 EUR
- Zwischensparrendämmung 5.000EUR
- Geschossdeckendämmung 2.400 – 3.000 EUR
- Fassadendämmung (Einblasen) 2.000 – 3.900 EUR
- Fassadendämmung (WDVS) 12.000 – 19.500 EUR
- Fassadendämmung (Isolierklinker) 22.000 EUR
- Fassadendämmung 22.000 EUR
- Kellerdeckendämmung (von unten) 1.000 – 1.500 EUR
- Neue Fenster(Dreifachverglasung) 500 EUR pro Stück 4.000 – 6.000 EUR
- Neue Brennwertheizung 6.000 – 9.000 EUR